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Philharmoniker Depot

12.10.15 Neues Steuer-Monster für Fonds in der Diskussion

Das Finanzministerium hat wieder einmal eine neue Möglichkeit gefunden, Kapitalanleger zu schröpfen. Fonds sollen nach einem Gesetzentwurf künftig deutlich höher besteuert werden. Das könnte das Ende von Aktienfonds sein.

Einfaches Steuersystem soll ersetzt werden

Bis heute ist die Besteuerung von Investmentfonds denkbar einfach gelöst: Gewinne auf Fondsebene werden überhaupt nicht besteuert. Erst wenn der Fonds Gewinne an seine Anleger ausschüttet bzw. Gewinne automatisch thesauriert werden, erfolgt die Versteuerung der Gewinne mit dem aktuell gültigen Steuersatz von 25%.

Diese Form der Besteuerung von Fonds ist fair, transparent und logisch. Denn es macht schließlich rein logisch keinen Unterschied, ob ich als Anleger die 30 Aktien aus dem DAX kaufe oder einen Fonds, der für mich die 30 Aktien aus dem DAX kauft. Es gibt also keinen Grund, Fonds anders zu behandeln als Direktinvestments am Kapitalmarkt. Die Ausnahme von Investmentfonds von jedweder Besteuerung ist nicht zuletzt einfach und effektiv. Wo keine Steuer anfällt, muss auch keine Steuererklärung geprüft werden.

Geht es nach dem Finanzministerium, soll mit dieser logischen Besteuerung bald Schluss sein. Es liegt schon seit Monaten ein Entwurf des Investmentsteuerreformgesetzes vor. Nach diesem Entwurf sollen Anlagefonds künftig der Körperschaftssteuer unterworfen werden. Alle inländischen Beteiligungserträge (z.B. Aktienkursgewinne und Dividenden), inländischen Immobilienerträge und schlicht alle sonstigen inländischen Erträge sind die Besteuerungsbasis.

Begründet wird dieser Gesetzentwurf absurderweise damit, dass die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen vereinfacht werden soll.

Die Zukunft? Dreifache Steuer auf Gewinne

Mit der Unterwerfung unter die Körperschaftssteuer werden Kapitalerträge aus Investmentfonds künftig dreifach besteuert:

  1. Die Aktiengesellschaft muss ihre Gewinne der Körperschafts- und Gewerbesteuer unterwerfen. Was übrig bleibt, kann als Dividende ausgeschüttet werden oder erhöht den Aktienkurs.
  2. Ausgeschüttete Dividenden oder Aktienkursgewinne erhöhen den Fondswert. Der Fonds macht also Gewinne, die zum 2. Mal der Körperschaftssteuer unterworfen werden.
  3. Was noch übrig bleibt, kann an den Anleger ausgeschüttet oder thesauriert werden. In beiden Fällen berechnet das Finanzamt 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Soli auf die Steuer.

Die Dreifachbesteuerung frisst fast 60% der Gewinne auf

Was heißt diese Dreifachbesteuerung für den Anleger? Ein Beispiel:

Gehen wir davon aus, dass eine Aktiengesellschaft mit Sitz Frankfurt im Jahr 1.000 Euro Vorsteuergewinn macht. Sämtliche Aktien sind in einem Fonds gebündelt, der wiederrum einem Anleger gehört.. Von diesen 1.000 Euro wurden bislang als Steuer einbehalten:

  1. Gewerbesteuer: 16,1%
  2. Körperschaftssteuer inkl. Soli: 15,825%

Von 1.000 Euro blieben also 680 Euro übrig. Die wurden bislang an den Fonds ausgeschüttet, der den Gewinn wiederrum an seinen Anleger ausschüttete. Dabei vielen abermals 26,375% Kapitalertragssteuer inkl. Soli an. Von 1.000 Euro Unternehmensgewinn wurden also 501 Euro wegbesteuert.

Künftig zahlt der Investmentfonds auf die 680 Euro 15,825% Körperschaftssteuer und Soli. An den Anleger können also nicht mehr 680 Euro ausgeschüttet werden, sondern nur noch 573 Euro. Und auf diese 573 Euro gehen noch einmal 26,375% Steuern ab. Übrig bleiben am Ende magere 42,19%. Von 1.000 Euro Euro Gewinn krallte sich das Finanzamt 578 Euro.

Geht der Anleger mit den verbliebenen 422 Euro einkaufen, fielen dafür natürlich auch noch einmal 19% Mehrwertsteuer an, so dass die Netto-Kaufkraft von 1.000 Euro Vorsteuergewinn künftig nur noch 354 Euro beträgt. Würde der Anleger die Aktien selbst besitzen und keinen Fonds, der die Aktien hält, würden immerhin netto 421 Euro Kaufkraft übrig bleiben.

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Quelle: http://www.investor-verlag.de

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