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Philharmoniker Depot

05.10.15 Zwangsmaßnahmen für Immobilieneigentümer voraus!

die Flüchtlingskrise oder besser gesagt die planlose Alternativlosigkeit der deutschen Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel nimmt mittlerweile derart dramatische Formen an, die ich vor wenigen Wochen selbst in meinen Negativszenarien nicht für möglich gehalten hätte.

Täglich erreichen beispielsweise rund 500 Flüchtlinge Hamburg. Die Stadt Hamburg sieht sich mittlerweile nicht mehr in der Lage alle ankommenden Flüchtlinge - und natürlich auch alle illegalen Einwanderer, die unkontrolliert und nicht registriert nach Deutschland einreisen - unterzubringen.

Immobilien-Enteignungen in Hamburg

Aufgrund dieser politisch verursachten Fehlsteuerungen hat der Hamburger Senat mit den Stimmen der SPD, der Grünen und Linken aktuell ein Gesetz zur Beschlagnahmung von Gewerbeimmobilien von Privateigentümern beschlossen. Die Oppositionsparteien von CDU, AFD und FDP haben gegen das Gesetz gestimmt, dass aus meiner Sicht bereits als ein Notstandsgesetz bezeichnet werden muss.

Der offizielle Gesetzestext trägt hingegen den verharmlosenden Titel: „Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen". Dieses Gesetz ist ein weiterer formaljuristischer Mosaikstein, der herausbricht aus der bestehenden Gesetzesordnung und Rechtsstaatlichkeit Deutschlands.

Steuererhöhungen für Immobilieneigentümer voraus

Das Wort Immobil bedeutet „nicht beweglich". Wertpapierdepots können über Rechtsstrukturen ins Ausland verlagert werden. Steuerpflichtige Bürger können ebenso ihren Wohnsitz verlagern und Auswandern, um sich steigender Steuerbelastungen zu entziehen. Immobilien können dies nicht. Sie können physisch nicht verlagert werden. Steuerrechtlich gilt das so genannte Belegenheitsprinzip. Das bedeutet das Besteuerungsrecht hat der Staat, indem die Immobilie liegt. Das ist ein großer Nachteil.

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland die Grunderwerbsteuern reformiert. Das hat mittlerweile dazu geführt, dass sich die einstigen, moderaten Steuersätze von 3,5 Prozent in vielen Bundesländern nahezu verdoppelt haben.

Grunderwerbsteuern: Nur Bayern und Sachsen liegen noch bei 3,5 Prozent

In Deutschland gibt es mittlerweile mit Bayern und Sachsen nur noch zwei Bundesländer, die die Grunderwerbsteuern bislang noch nicht erhöht haben. Das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben hingegen ihre Steuersätze bereits auf 6,5 Prozent erhöht. Zum 01. Juli 2015 hat auch das Bundesland Brandenburg nachgezogen und erhöht den Steuersatz auf den derzeitigen Höchstwert von 6,5 Prozent. Aus meiner Sicht befinden sich die einzelnen Bundesländer längst in einer Steuererhöhungsspirale.

Spanien hat bereits zweistellige Grunderwerbsteuern

Ich lebe seit rund 10 Jahren in Spanien auf Mallorca. Hier wurden die Grunderwerbsteuern bereits vor einigen Jahren auf einen Spitzenwert von 10 Prozent erhöht. Immobilien sind, wie das Wort schon sagt, nicht mobile Sachwerte. Immobilien können nicht wegziehen oder auswandern. Sie sind vollkommen transparent erfasst durch die Registrierung in den Grundbüchern.

Grunderwerbsteuern werden daher in naher Zukunft ebenso wie die Grundsteuern vor weiteren Erhöhungen stehen. Ich rechne damit, dass wir auch in Deutschland zukünftig Grunderwerbsteuern auf Immobilien und Grundstücke sehen werden in Richtung 10 Prozent, in Kombination mit massiv steigenden Grundsteuersätzen.

Haus zu verschenken!

Sie kennen wahrscheinlich aus den USA die zahlreichen Bilder mit den „For Sale" (Zu verkaufen) Schildern vor Häusern nach Ausbruch der letzten großen Finanzkrise im Jahr 2008. Auch in meiner Wahlheimat Spanien gibt es diese Verkaufsschilder mit der landessprachigen Aufschrift „Se Vende" an vielen Immobilienobjekten. In Deutschland hingegen ist diese direkte Verkaufsmethode eher unüblich.

Bei meinen umfassenden Recherchen in den letzten Wochen und Monaten zu den Gefahren der Besteuerung, Belastung oder gar Enteignung von Immobilien, bin ich in diesem Zusammenhang auf eine interessante, oder besser gesagt erschreckende Entwicklung gestoßen, die sich im Jahre 1924 in Deutschland nachweislich ereignet hat.

Die Geldentwertungs-Ausgleichssteuer

Am 14. Februar 1924 kam es infolge der dritten Steuerverordnung zur Einführung einer Zwangshypothek auf Immobilien in Form einer Geldentwertungs-Ausgleichssteuer in Preußen. Diese Steuer wurde damals umgangssprachlich Hauszinssteuer genannt. Die Inflationsgewinne der Immobilienbesitzer wurden dadurch komplett abgeschöpft und umverteilt. Die Immobilienpreise fielen in der Breite um mehr als 90 Prozent. Auf historischen Fotos aus dem Jahr 1924 sind Häuser zu erkennen mit Schildern „Haus zu verschenken". In diesen Fällen hat die Steuerbelastung durch die Hauszinssteuer den Immobilienwert überstiegen.

Verstärken Sie den Kapitalschutz Ihrer Immobilien

Bei einer zunehmenden Anzahl der Deutschen steigt derzeit die Sorge vor einer möglichen Entwertung oder gar Enteignung ihrer Vermögenswerte. Immobilen scheinen hingegen für viele Eigentümer nach wie vor sehr sicher zu sein. Das hat vor allem emotionale Gründe, da Immobilienpreise keine sichtbaren, täglichen Wertschwankungen aufweisen.

Die Immobilienpreise in Deutschland sind längst durch die künstliche Niedrigzinspolitik verzerrt. Vor allem in Großstädten ist die Gefahr einer massiven Preisblase sehr groß. Neben den Marktpreisrisiken sind vielen Immobilienbesitzern die großen rechtlichen und steuerlichen Gefahren, die auf ihrem Immobilieneigentum wie ein Damoklesschwert lasten, überhaupt nicht bewusst. Grunderwerbsteuern und Grundsteuern werden bereits teilweise massiv erhöht. Auch eine Vermögensabgabe auf unbewegliches Immobilienvermögen ist zukünftig denkbar.

So schützen Sie Haus und Grund vor einer möglichen Zwangshypothek

Wie Sie sich davor schützen können, zeige ich meinen Lesern von Kapitalschutz vertraulich beispielsweise in meiner Monatsausgabe Oktober 2015 in meinem Beitrag „Immobilien: So schützen Sie Haus und Grund vor einer möglichen Zwangshypothek".

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Quelle: http://www.investor-verlag.de

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