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29.07.14 Eurokrise – Reaktionen auf die Verfassungsbeschwerde gegen die Bankenu

So, seit dem gestrigen Montag ist es nun amtlich. Die Professoren-Gruppe um den Berliner Finanzwissenschaftler Kerber reichte am vergangenen Freitag Verfassungsbeschwerde gegen die Bankenunion in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Gericht betätigte gestern den Eingang der Beschwerde, welche das offizielle Aktenzeichen 2 BVR 1685/14 erhielt.

Sorgfältige Prüfung

Ein Gerichtssprecher teilte gestern ferner mit, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nun sorgfältig prüfen werde, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Ein genaues Entscheidungsdatum wurde aber noch nicht genannt. Fakt ist indes, dass die erste Säule der Bankenunion ja schon im Herbst diesen Jahres starten soll. Und zwar mit der gemeinsamen Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB in Frankfurt.

Reaktionen auf die Verfassungsbeschwerde

Interessant auch, dass gestern einige Reaktionen zu der Verfassungsbeschwerde bekannt wurden. Unter anderem meldete sich auch Brüssel zu Wort. Genauer gesagt die EU-Kommission. Dort gab man sich äußerst zuversichlich im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Bankenunion. Ein Sprecher der Kommission teilte mit, dass die Rechtstexte zur Bankenunion „rechtlich gut fundiert und beständig seien“. Ferner stehe die Bankenunion vollkommen in Übereinstimmung mit den europäischen Verträgen.

Verantwortliche für Bankenunion

Wenig verwunderlich auch, dass sich gestern die EZB in Frankfurt dieser Rechtsauffassung anschloss. Die EZB selbst wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass die gewählten politischen Vertreter in Europa in Übereinstimmung mit dem EU-Vertrag beschlossen hätten, dass die EZB bestimmte Aufgaben der Bankenaufsicht übernehmen solle. Selbstverständlich nickte auch der Rechtsdienst des EU-Ministerrates die Bankenunion ab. Und last but not least sei nicht unerwähnt, dass sich in Berlin das Bundesfinanzministerium davon überzeugt zeigte, dass die Bankenunion bzw. die Bankenaufsicht verfassungskonform seien.

Bankenaufsicht im Visier

Indes zweifelt der Beschwerdeführer, Herr Kerber, insbesondere daran, dass die Bankenaufsicht durch die EZB verfassungsgemäss sei. Wörtlich sagte er laut dpa:

#„Die Europäische Zentralbank bekommt mehr Macht als ihr zusteht. Dies ist ein Grundrechtsverstoß.“

Herr Kerber erläuterte weiter, dass laut Artikel 127 des Vertrags, der das geldpolitische Mandat der EZB regele, kein "Totaltransfer" nationaler Aufsichten auf die EZB erlaubt sei. Des weiteren kündigte er an, seine Verfassungsbeschwerde um den geplanten Banken-Abwicklungsfonds erweitern zu wollen.Dieser sei aber noch nicht rechtskräftig und könne daher noch nicht angegriffen werden.

Unterstützung von der AfD

Derweil gab es vom politischen Berlin kaum Reaktionen; anscheinend ist „Siesta-Schlaf“ im Hochsommer angesagt. Allerdings meldete sich der Europa-Abgeordnete und Chef der Alternative für Deutschland (AfD), Bernd Lucke, gegenüber der Welt zu Wort. Herr Lucke goutierte die Verfassungsbescherde, zumal die Bankenunion auf eine Vergemeinschaftung der Schulden aller europäischen Banken abzielen würde. Deutschland gehe Lucke zufolge mit der Bankenunion ein enormes Risiko zugunsten Irlands, Frankreichs oder Südeuropas ein.

Wenn man dies auf juristischem Wege unterbinden könne, sei dies eine ausgezeichnete Nachricht für die deutschen Bürger, Sparer und Kreditnehmer.

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Quelle: http://www.investor-verlag.de

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