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Philharmoniker Depot

28.08.14 Kalte Progression – Endlich Handeln!

So, am heutigen Donnerstag geht es hier in der Kapitalschutz Akte nochmals um das große Thema „Kalte Progression“. Am gestrigen Mittwoch legte der Bund der Steuerzahlerwww.steuerzahler.deeinen konkreten Gesetzentwurf den verantwortlichen Politikern vor. Dabei geht es um die dauerhafte Beseitigung der kalten Progression.

Bereits ab 2015 gültig

Der Vorschlag führt zu einer Entlastung der Bürger und Betriebe in Höhe von insgesamt acht Milliarden Euro. Und zwar bereits ab dem 1.1.2015. Das wissenschaftliche Institut des Bundes der Steuerzahler hat den Gesetzentwurf als ersten Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Steuerbremse erarbeitet. Dabei werden grundlegend zwei Ziele verfolgt. Zum einen definiert der Vorschlag einen neuen Einkommensteuertarif für das Jahr 2015, um die seit der letzten Tarifreform 2010 aufgelaufenen Effekte der kalten Progression auszugleichen. Zum anderen sieht der Gesetzentwurf einen „Tarif auf Rädern“ vor. Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Einkommensteuertarif auch ab 2016 regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst wird.

Dauerhafte Beseitigung der kalten Progression

Damit verhindert die Gesetzesinitiative dauerhaft die weitere Belastung der Steuerzahler durch die kalte Progression. „Es ist nicht einzusehen, dass Einkommensverbesserungen, die nur die Inflation ausgleichen, dennoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Zudem profitieren von der dauerhaften Abschaffung der kalten Progression vor allem kleine und mittlere Einkommen“ so Reiner Holznagel, der Präsident des Bundes der Steuerzahler. Dabei versteht er eine Progressionsreform auch vor dem Hintergrund der kürzlich eingeführten Mindestlöhne als konsequenten Schritt.

Fünf wichtigste Punkte des Gesetzentwurfs

Der Entwurf sieht in Kurzform die fünf folgenden Punkte als wichtigste Elemente vor:

1. Es wird ein neuer Einkommensteuertarif für das Jahr 2015 definiert. Dieser gleicht die seit der letzten Tarifreform 2010 aufgelaufenen Effekte der ungerechten kalten Progression aus. Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2015 von 8.354 auf 8.571 Euro. Auch alle anderen Tarifelemente werden an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst.

2. Die Einkommensteuertarife für die Jahre ab 2016 werden regelmäßig an die Verbraucherpreisentwicklung gekoppelt. Für diesen „Tarif auf Rädern“ definiert der Gesetzentwurf konkrete Gesetzgebungs- und Berechnungsverfahren.

3. Die resultierenden steuerlichen Entlastungen betragen im kommenden Jahr rund acht Milliarden Euro. Sie steigen entsprechend der voraussichtlichen Preis- und Konjunkturentwicklung auf rund 17 Milliarden Euro im Jahr 2018.

4. Ohne Reformen würden die Einkommensteuereinnahmen künftig um rund fünf Prozent pro Jahr wachsen. Der BdSt-Vorschlag dämpft dieses Wachstum auf rund 3,5 Prozent

5. Der Gesetzentwurf entlastet kleine und mittlere Einkommen prozentual besonders stark.

Zeit zum Handeln

Ja, der Bund der Steuerzahler hat sich sogar die Arbeit gemacht, einen Gesetzentwurf vorzubereiten. Ein wahres Armutszeugnis, das dieser Entwurf nicht von den sog. Volksvertretern im Deutschen Bundestag kommt.

Wie auch immer, es ist nun Zeit zum parlamentarischen Handeln. Wir werden über die Petition sicherlich den Verantwortlichen zumindest verdeutlichen können, dass das Thema nicht schlicht von der agenda verschwinden sollte.

Schon jetzt die Bitte an Sie alle: Helfen Sie insofern mit! Mehr zu unserer Petition– wie schon geschrieben – in naher Zukunft hier in der Kapitalschutz Akte.

Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews keine Haftung.
Quelle: http://www.investor-verlag.de

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