25.11.22 Tagesthemen

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SILBER: Finanzministerium rudert bei Einfuhrsteuer zurück... Nun kommt es erst mal wohl doch nicht so dicke wie befürchtet. Wegen ein aktuell vom Finanzministerium verkündeten Übergangsregelung können Edelmetall-Händler Silbermünzen teilweise nochein Jahr lang differenzbesteuert verkaufen. Die Ende September vom Bundesfinanzministerium (BMF) verkündete Änderung der Einfuhrsteuer für bestimmte Silbermünzen tritt doch nicht unmittelbar in Kraft (wir berichteten, s. hier: Silber-Anleger aufgepasst: Neue Besteuerung bei Anlagemünzen). In einem aktuellen Schreiben teilte das Ministerium demnach mit, dass eine Übergangsfrist bis 30. November kommenden Jahres gilt. Die ursprüngliche Anordnung des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Silbermünzen hätte weitreichende Folgen für das Geschäft der Silberverkäufer und deutsche Silber-Anleger ausgelöst. Die Branche hat beim Verkauf von Silbermünzen, die aus dem EU-Ausland eingeführt und mit 7 Prozent Einfuhrsteuer belastet wurden, die Differenzbesteuerung angewendet. Dadurch konnten Silberanlagemünzen entsprechend günstiger an Endkunden abgegeben werden, als wenn der volle Mehrwertsteuersatz berechnet worden wäre. .......................

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