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Philharmoniker Depot

15.12.14 Rasterfahndung nach deutschen Bankkonten in Österreich

Bereits vor mehreren Jahren habe ich begonnen meine Leser von Kapitalschutz vertraulich darüber zu informieren, dass das Bankgeheimnis in steuerlichen Angelegenheiten fallen wird, oder faktisch bereits abgeschafft ist. Ich habe meine Recherchen und Analysen bereits zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, zu welchem einst empfehlenswerte Anlageländer wie Österreich über ihre Banken noch aktiv mit dem scheinbar „verfassungsrechtlich verankerten, Österreichischen Bankgeheimnis“ aktiv geworben haben. Für meine damaligen Einschätzungen und Warnungen habe ich allen voran seitens der Banken in Österreich auch viel Kritik erhalten. Mittlerweile haben sich meine Prognosen längst mehr als bestätigt.

Achtung: Österreich liefert rückwirkend Bankkundendaten an deutsche Behörden

Vielen deutschen Bankkunden mit Konto- und Depotverbindungen in Österreich ist nach wie vor nicht bewusst, dass deutsche Finanzämter seit dem 01. Juli 2014 die Möglichkeit haben, sogenannte Gruppenanfragen an Österreich zu richten. Österreichische Banken sind dann dazu verpflichtet, Auskunft über die Kontoinhaber zu geben, ohne dass diese darüber informiert werden. Vor allem bei Banken in Westösterreich von Kufstein über Kitzbühel, Salzburg, Innsbruck, Reutte, Jungholz dem Kleinwalsertal bis nach Bregenz haben in den letzten Jahren zahlreiche Deutsche Kunden ihre Konten und Depots aufgelöst und ihre veranlagten Gelder abgezogen.

Diese in Fachkreisen als „Abschleichstrategie“ bezeichnete Vorgehensweise bietet in Österreich allerdings keinen Schutz mehr vor einer Entdeckung. Die Abfragemöglichkeiten deutscher Behörden reichen zurück bis in das Jahr 2011. Deutsche Gruppenanfragen können beispielsweise gezielt darauf abzielen, welche Kunden ihre Konten seit 2011 aufgelöst haben. Voraussichtlich ab dem Jahr 2017 melden die Österreichischen Banken dann automatisch die Kapitalerträge ihrer deutschen Kunden an die deutschen Behörden.

Nach meiner Einschätzung unterliegen, gerade auch aufgrund der Falschberatung der Banken die ihre Kunden nicht verlieren möchten, viele deutsche Kapitalanleger in Österreich dem Irrglauben, dass frühestens ab 2017 erst ein Informationsaustausch erfolgt. Fakt ist aber, dass bereits rückwirkend seit 2011 Abfragemöglichkeiten bestehen, trotzdem dass eine Bankverbindung mittlerweile gar nicht mehr existiert.

Prüfen Sie noch im Jahr 2014 die Vorteile einer strafbefreienden Selbstanzeige

Die effizienteste Möglichkeit derartige Risiken auszuschließen ist die strafbefreiende Selbstanzeige, die ab dem 01.01.2015 allerdings nur noch zu deutlich schlechteren Bedingungen möglich ist. Betroffene Anleger sollten daher gemeinsam mit einem Fachspezialisten in diesem Jahr noch aktiv werden. Über unser Experten-Netzwerk von Kapitalschutz vertraulich stehen meinen Lesern in diesem Bereich die Besten, auf Selbstanzeigen spezialisierten Fachanwälte für Steuerrecht zur Verfügung.

Ausblick: Die Fakten zum automatischen Informationsaustausch von Bankdaten

In meiner nächsten Kolumne für die Kapitalschutz Akte werde ich Ihnen die wesentlichen Grundlagen des Automatischen Informationsaustauschs von Bankdaten erläutern. In meiner aktuellen Januar-Ausgabe von Kapitalschutz vertraulich habe ich darüber hinaus eine fundierte Analyse erstellt über die derzeitigen Fakten zum automatischen Informationsaustausch von Bankdaten.

Neben den Entwicklungen in den Gesetzesvorhaben werfe ich hier exklusiv für meine Leser von Kapitalschutz vertraulich einen analytischen Blick auf die wichtigsten Details. Beispielsweise welche Arten von Bankkonten sind betroffen? Wie werden ausländische Lebensversicherungen, Investmentfonds oder Juristische Personen behandelt? Hier gibt es gravierende Unterschiede mit einem fast schon unglaublichen Sonderstatus für Juristische Personen oder Rechtsträger außerhalb der Konto- und Depotführung bei Natürlichen Personen.

Herzliche Grüße

Markus Miller

Chefanalyst

Kapitalschutz vertraulich

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Quelle: http://www.investor-verlag.de

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