12.12.13 Wichtige Informationen zu "Euwax Gold"!

Drucken

von Michael Vaupel ...Zum gestrigen Thema "Euwax Gold" hat "Investoren Wissen"-Leser Heinz P. eine Frage. Er schrieb mir: "Wieder einmal wende ich mich vertrauensvoll mit einer Frage an Sie bez. des heutigen Artikel Euwax Gold und phys. Auslieferung. Besonders eine Auslieferung nach Österreich ist von besonderem Interesse für Österreicher. Warum? Weil, verkaufe ich diesen ETC über meinen Online Broker fällt darauf eine 25% KEST vom Gewinn an. Lasse ich mir das GOLD aber phys. ausliefern und verkaufe es physisch ist das KEST frei." Meine Antwort:

Zunächst einmal: Laut Börse Stuttgart wird auch nach Österreich geliefert, es sollen dann aber für den Transport einige Kosten anfallen. Wie hoch diese sind, entscheidet sich laut Börse "tagesaktuell", je nachdem wie hoch die Sicherheitskosten sind (es handelt sich schließlich um einen Werttransport).

Eine Frage der Bewertung!

Dann zur eigentlichen Frage des Lesers. Ich habe dazu direkt bei der Börse Stuttgart nachgefragt. Die Antwort der dortigen HÜST lautet, dass es "von Institut zu Institut" (Bank) "verschieden" sei, ob die Auslieferung von Euwax Gold als Verkauf oder Auslieferung bewertet wird.

Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für unsere Brüder und Schwestern in Österreich! Steuerlich kann diese Frage in der Tat einen bedeutenden Unterschied machen.

Ich weiß, dass in Deutschland nach geltendem Recht beim physischem Gold nach einer Haltedauer von über einem Jahr die erzielten Gewinne steuerfrei sind. Dies gilt rein für physische Gold-Bestände und übrigens auch für andere Metalle in physischer Form (meine favorisierten strategischen Metalle!), ein Gold ETC zählt nicht als physisches Gold.

Wenn die Auslieferung als Verkauf des Wertpapiers "Euwax Gold" bewertet wird, muss der mögliche Gewinn entsprechend versteuert werden.

Insofern mein Rat:

Falls Sie sich Euwax Gold ausliefern lassen möchten, dann fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Bank/Broker nach, wie diese(r) eine Auslieferung von Euwax Gold bewertetn würde. Und dies am besten schriftlich geben lassen!

Mit herzlichem Gruß!

Ihr

Michael Vaupel

Diplom-Volkswirt / M.A.

Chefredakteur "Investoren Wissen"

Dieser Bericht wurde nicht geprüft. Für Richtigkeit der Angaben übernimmt Silbernews keine Haftung.
Quelle: http://www.investor-verlag.de